Datenschutzbeauftragter

Externer und betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist da

Wir bieten für Unternehmen, Vereine, Praxen und Kanzleien (z.B. Einzelhandel, Großhandel, Handwerksbetriebe, Steuerberater, Buchführungsservice, Krankenpflegedienste, Arztpraxen) ausgearbeitete Datenschutzkonzepte an.

 

Datenschutzbeauftragter:
Seit dem 25. Mai 2018 müssen sich alle Unternehmen an den Datenschutz anpassen

Die Zeit ist um: Seit dem 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen sich an die neue Rechtslage anpassen, die die erneuerte EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit sich bringt – sonst drohen bei Nichteinhaltung oder Datenschutzpannen hohe Bußgelder.

Die Strafen für das Nichteinhalten der neuen Verordnung sind empfindlich und der Handlungsbedarf ist entsprechend akut. Mitarbeiter müssen informiert und Workflows sowie Tools überprüft werden, um sicherzustellen, dass Kundendaten gesetzestreu verarbeitet werden.

Eine ganzheitliche IT-Sicherheitslösung unterstützt Sie bei der Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Die EDV-Sicherheit hängt eng mit der Datensicherheit zusammen, fängt aber bei der täglichen Arbeit Ihrer PC´s an.

Beispiele für mögliche Verstöße des BDSG / DSGVO

Fast jedes Unternehmen verstößt immer noch gegen das Datenschutzgesetz (DSGVO und BDSG) bewußt oder unbewußt. Hier alleine nur 8 Beispiele wo Sie sich als Unernehmer wiederfinden könnten:

  • Sie betreiben eine Website ohne eine SSL-Verschlüsselung
  • Auf Ihrer Website ist kein oder ein falscher Datenschutzhinwies eingerichtet
  • Für Ihre Website nutzen Sie ein veraltertes CMS-System (z. B. WordPress) – siehe hier auch Musteranschreiben der Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
  • Sie haben eine Überwachungskamera für Ihrem Eingangsbereich, Anlieferungslager, Betriebsgelände oder auch für die ständige Mitarbeiterüberwachung?
  • Sie nutzen betrieblich ein iMac, iPhone oder iPad in Zusammenhang mit der iCloud ?
  • Ihr Betriebssystem ist veraltet
    Sie erlauben Ihren Mitarbeitern die Nutzung von privaten Emails auf Ihrem Firmenrechnern.
  • Bsp.: Sie führen einen Friseursalon mit 9 Mitarbeitern, haben 1 PC Arbeitsplatz und können Kundendaten erfassen und haben keinen Datenschutzbeauftragten?

TIPP: Die ersten 3 (drei) Punkte sollten Sie nicht unterschätzen. Die Aufsichtsbehörden überprüfen schon heute „online“ Ihre Website. Wie solch ein Anschreiben von den Behörden aussehen kann, finden Sie hier:

 

Daraus folgt, dass jeder Betreiber einer Website schon daher verpflichtet ist, die neuesten Softwareupdates einzuspielen bzw. die neueste Software einzusetzen.

Diese kleine Aufzählung zeigt natürlich nicht alle Verstöße sondern sollen Ihnen als GF oder Firmeninhaber die Augen öffnen, dass vielleicht auch Sie unwissentlich gegen die DSGVO verstoßen.

Sie benötigen kein Datenschutzbeauftragten aber Sie wissen nicht was Sie machen sollen?

Auch hier stehen wir mit unserem Knowhow zu Seite. Vorort wird ein Datenschutzaudit durchgeführt, die Ist-Situation ermittelt, Handlungs- und Verbesserungsvorschläge erläutert und ein Verfahrensverzeichnis erstellt.

Unabhängig davon, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten haben / brauchen oder nicht. Das Verfahrenverzeichnis nach DSGVO benötigen Sie immer.

– hier zu der Preisliste –

Verstöße kommen Unternehmen teuer zu stehen – Bußgelder bis 20 Millionen Euro

Datenschutzbeauftragter DSGVONicht nur die in der DSGVO beschriebenen Maßnahmen sind neu: Auch die Bußgelder für Unternehmen, die diese Maßnahmen nicht oder nur mangelhaft umsetzen, wurden neu definiert.

Stellt eine Datenschutzbehörde einen Verstoß fest, können je nach Schwere des Falles – von zu 20 Millionen Euro (Einzelfirmen) bis zu vier (4) Prozent des Jahresumsatzes (Konzerne und Firmengruppen) als Bußgeld verhängt werden.

Geschäftsführer können für Verstöße persönlich haftbar gemacht werden.

Das kostet es auf jeden Fall …

… wenn Sie gegen die DSGVO verstoßen keinen oder keinen bzw. falschen Datenschutzbeauftragten bestellen

Bußgeld bis zu 20 Mio EUR bzw. 4% Jahresumsatz
und
Image-Schaden

DSGVO Verstöße

Häufiges Argument jetzt nicht in den Datenschutz zu investieren

 

Gerade in Gesprächen mit Firmeninhabern / Geschäftsführern und Freiberuflern höre ich immer wieder die Aussage, dass man lieber die 4 % Jahresumsatz als Bußgeld bezahlt als in den Datenschutz zu investieren.

Nun, diese Aussage ist generell falsch. Die 4-Prozent-Regellung zählt für Großkonzerne. Firmeninhaber haften bis zu 20 Millionen.

Die Aufgabe eines externen / betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind:

  • Dokumentations aller Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen
  • Prozess für Widerruf der Einwilligung
  • Anpassung der Betriebsvereinbarung an DSGVO
  • Prozess bei Datenpannen entsprechend der neuen Vorgaben überarbeiten
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Hilfestellung und Beratung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzconsulting
  • Einfuhrung der gesetzlichen Anforderungen in Ihren Betrieb
  • Ausarbeiten von individuellen Datenschutzkonzepten
  • Externer und betrieblicher Datenschutzbeauftragter für Hildesheim, Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Magdeburg, Hamburg, Bremen und Berlin
Als externe Datenschutzbeauftrager bieten wir Datenschutzkonzepte nach DSGVO für folgende Wirtschaftszweige an:
  • Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien
  • Krankenpflegedienste und Krankenhäuser
  • Hotels
  • Ärzte und Praxen
  • Handwerk und Handel
  • gemeinnützige Vereine

– hier zu der Preisliste –

Datenschutz in kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU)

Der Datenschutz in vielen Gesetzen niedergeschrieben (BDSG LDSG,…) wird aber in der Praxis vernächlässigt. Der Gesetzgeber kann Strafen bis zu 20 Millionen Euro gegen Unternehmen verhängen, die gegen das BDSG verstoßen.

Darüber hinaus, sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, wenn diese Daten verarbeiten, die einer Vorabkontrolle (z.B. Einsatz von der Lohnbuchhaltung im Betrieb oder auch Mahndaten) unterliegen.

In der breiten und öffentlichen Meinung findet sich das Problembewußtsein kaum wieder. Gleichgültigkeit, Desinteresse un auch Resignation werden häufig gegenüber dem Erfordernis des Datenschutzes angetroffen.

Aufgeschreckt ist häufig nur der Einzelne, wenn er persönlich zum Betroffenen wird.

Sprechen Sie uns einmal an, wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Gerne können wir Ihnen unsere Datenschutzkonzept in einem persöhnlichem Gespräch erläutern.

Der Datenschutz im Gesundheits und Sozialwesenexterner und betrieblicher Datenschutzbeauftragter


Zur Wahrung von Patientengeheimnissen sind Ärtze sowie alle sonstigen Berufsgeheimsträger im Gesundheits- und Sozialwesen und Ihre berufmäßig tatigen Gehilfen nach §203 Abs. 1 bzw. Abs. 3 des StGB verpflichtet .

Es gibt aber zu bedenken, dass Arztbriefe, Gutachten, Krankenakten u.s.w. von einem erweiterten Personenkreis geschrieben, verwaltet und archiviert oder versandt werden.

Die Aufgabe eines DSB (Datenschutzbeauftragten) besteht darin, diesen Personenkreis mit den Problematiken des Datenschutztes zu unterrichten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Als externe Datenschutzbeauftrager bieten wir Datenschutzkonzepte für folgende Wirtschaftszweige an:

    • Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien
    • Krankenpflegedienste und Krankenhäuser
    • Hotel- und Gaststättengewerbe
    • Ärzte und Praxen
    • Handwerk und Handel
    • Industrie

Jens Boegel – Geprüfter und anerkannter EDV-Sachverständiger und Gutachter für Datenverarbeitung 

Externer Datenschutzbeauftragter für Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Bremen, Hamburg, Hildesheim, Goslar, Celle, Göttingen.